Was Ihnen passieren kann!

Was Ihnen passieren kann!

Ihr geparktes Fahrzeug wurde beschädigt.

Im Prozess lässt die beklagte Versicherung vortragen:

“Insbesondere wird bestritten, dass sich die genannten Fahrzeuge überhaupt berührt haben. Sollte eine Berührung der Fahrzeuge dargelegt und nachgewiesen werden, wird bestritten, dass dies unfreiwillig geschehen ist.”

Wollen Sie das erleben? Oder wollen Sie nicht lieber von Anfang an einen eigenen qualifizierten Kfz-Sachverständigen und ein eigenen qualifizierten Rechtsanwalt einschalten, der IHRE Interessen vertritt?

 

Was auch passieren kann:

Der Unfallgegner gibt ohne Einschränkungen die Unfallverursachung zu. Er vermittelt den Eindruck einer problemlosen Schadensregulierung (durch seine Versicherung). Doch dort wird “Schadensmanagement” betrieben. Es werden vielleicht folgende 2 Fragen gestellt:

  1. Müssen wir überhaupt bezahlen?
  2. Was können wir tun, um möglichst wenig zu bezahlen?

Die Folge sind teilweise anonyme “Prüfberichte” von “Kürzungs-Dienstleistern” nach Vorgaben der Versicherung. Zu diesem verspäteten Zeitpunkt kann es dann schwer werden, einen engagierten Rechtsanwalt zu finden, um Restbeträge einzufordern und einzuklagen.